Grundlage: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), umgesetzt im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft ab 28. Juni 2025.
smartport ist bestrebt, seine Plattform (www.smartport.de, www.smartport.com) für alle Nutzer zugänglich zu gestalten, unabhängig von Einschränkungen oder verwendeten Technologien.
Wir arbeiten aktiv daran, die Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA) zu erfüllen. Aktuell bestehen noch einzelne Bereiche, an deren Verbesserung wir arbeiten.
Wir sind uns bewusst, dass folgende Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sind und werden diese kontinuierlich verbessern:
Wenn Sie Barrierefreiheitsprobleme auf unserer Plattform feststellen oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Betreff: Barrierefreiheit
Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns, innerhalb von 14 Werktagen zu antworten.
Wenn Sie auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Deutschland: Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG (zuständige Behörde je nach Bundesland).
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.